
🚨 NIS‐2: Nachfrist zur Registrierung bis 31. Juli 2026!
Die gesetzliche Registrierungsfrist nach dem neuen BSI‐Gesetz ist bereits am 6. März 2026 abgelaufen. Jetzt erhöht das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) den Druck: Nicht registrierte Unternehmen sollen die Registrierung bis zum 31. Juli 2026 nachholen. Das BSI reagiert damit auf die weiterhin schleppende NIS-2-Umsetzung in der Wirtschaft.
In einem Schreiben an Wirtschaftsverbände macht die Behörde deutlich, dass sie von einer zeitnahen Nachholung ausgeht und formuliert dies bemerkenswert klar: „Da die Registrierungen überfällig sind, gehen wir davon aus, dass alle bisher noch nicht registrierten Einrichtungen die Registrierung bis zum 31. Juli 2026 erfolgreich abschließen.“
Zugleich zeigt das Schreiben ein bemerkenswert realistisches Bild der Praxis. Das BSI räumt ein, dass viele Unternehmen weiterhin mit grundlegenden Fragen beschäftigt sind: „Uns ist bewusst, dass es in Einzelfällen auf Grund bisher nicht geklärter Fragen zu einer weiteren Verzögerung bei der Registrierung kommen kann. In diesen seltenen Ausnahmefällen gehen wir von einem erfolgreichen Abschluss der Registrierung innerhalb von sechs Wochen nach Beantwortung der gebündelt an uns gesendeten Fragen aus.“
💡 Einordnung: Die gesetzliche Frist zur Registrierung ist bereits verstrichen. Säumige Unternehmen konnten bisher aber mit einer faktischen Nichtdurchsetzung der Registrierungspflicht durch das BSI ausgehen. Dieser Zustand ändert sich nun. Mit dem Schreiben an die Verbände und der darin enthaltenen Fristsetzung leitet das BSI eine neue Phase des Vollzugs ein. Mit Bußgeldern, die im Fall einer unterlassenen Registrierung bis zu 500.000 Euro betragen können, ist vorerst nicht zurechnen. Für betroffene Unternehmen ist die Botschaft dennoch eindeutig: Die Zeit bis Ende Juli muss aktiv genutzt werden, um die eigene Betroffenheit zu klären.
👉 Über das Schreiben berichtet auch der Tagesspiegel Background: Weitere Informationen zu NIS-2 und einen kostenlosen Quick-Check zur Betroffenheit finden Sie unter https://bsi-gesetz.de/.
#NIS2 #NIS2know #Registrierung #Cybersicherheit #Cybersecurity
Die gesetzliche Registrierungsfrist nach dem neuen BSI‐Gesetz ist bereits am 6. März 2026 abgelaufen. Jetzt erhöht das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) den Druck: Nicht registrierte Unternehmen sollen die Registrierung bis zum 31. Juli 2026 nachholen. Das BSI reagiert damit auf die weiterhin schleppende NIS-2-Umsetzung in der Wirtschaft.
In einem Schreiben an Wirtschaftsverbände macht die Behörde deutlich, dass sie von einer zeitnahen Nachholung ausgeht und formuliert dies bemerkenswert klar: „Da die Registrierungen überfällig sind, gehen wir davon aus, dass alle bisher noch nicht registrierten Einrichtungen die Registrierung bis zum 31. Juli 2026 erfolgreich abschließen.“
Zugleich zeigt das Schreiben ein bemerkenswert realistisches Bild der Praxis. Das BSI räumt ein, dass viele Unternehmen weiterhin mit grundlegenden Fragen beschäftigt sind: „Uns ist bewusst, dass es in Einzelfällen auf Grund bisher nicht geklärter Fragen zu einer weiteren Verzögerung bei der Registrierung kommen kann. In diesen seltenen Ausnahmefällen gehen wir von einem erfolgreichen Abschluss der Registrierung innerhalb von sechs Wochen nach Beantwortung der gebündelt an uns gesendeten Fragen aus.“
💡 Einordnung: Die gesetzliche Frist zur Registrierung ist bereits verstrichen. Säumige Unternehmen konnten bisher aber mit einer faktischen Nichtdurchsetzung der Registrierungspflicht durch das BSI ausgehen. Dieser Zustand ändert sich nun. Mit dem Schreiben an die Verbände und der darin enthaltenen Fristsetzung leitet das BSI eine neue Phase des Vollzugs ein. Mit Bußgeldern, die im Fall einer unterlassenen Registrierung bis zu 500.000 Euro betragen können, ist vorerst nicht zurechnen. Für betroffene Unternehmen ist die Botschaft dennoch eindeutig: Die Zeit bis Ende Juli muss aktiv genutzt werden, um die eigene Betroffenheit zu klären.
👉 Über das Schreiben berichtet auch der Tagesspiegel Background: Weitere Informationen zu NIS-2 und einen kostenlosen Quick-Check zur Betroffenheit finden Sie unter https://bsi-gesetz.de/.
#NIS2 #NIS2know #Registrierung #Cybersicherheit #Cybersecurity
Shared byKendall Ray - 2 days ago
Log in to comment
Loading ..
Related Articles
Building Holistic Security: Insights from the KRITIS Conference 2026
Join Consultant Days 2026 for Next-Level Data Center Engineering Insights
National Risk Analysis in Austria: A Comprehensive Look at EU CER Implementation
Mastering Ransomware Risk Management with Updated NIST CSF 2.0
Anthropic's Claude Fable 5 Jailbreak Reveals Stack Exploits
Integrative Implementation of KRITIS-Dachgesetz by Rheinbahn AG
121
0/100